Reglements


 

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ORGANISATION

 

1.      Die offiziellen Internationalen Mannschaftswettbewerbe werden von den der C.I.P.S. angeschlossenen nationalen Sportfischerverbänden ausgerichtet. Der organisierende Verband wird offiziell für den betreffenden Wettbewerb verantwortlich sein.

2.      Teilnehmen können nur die Mitglieder eines der C.I.P.S. angeschlossenen nationalen Verbandes, dessen voller jährlicher Beitrag beglichen sein muss, oder die Angelsportvereine, die diesem Verband angehören; sie müssen von ihren Verbänden bestimmt werden; die Angler, aus denen sich Vereins- oder Verbandsmannschaften zusammensetzen, müssen die diesbezügliche Nationalität besitzen.

Ein Angler, der bereits an einer Nationenweltmeisterschaft oder an einem internationalen Treffen einer bestimmten Nation teilgenommen hat, kann nicht mehr für ein anderes Land antreten.

Die Teilnehmer müssen ihre Staatsangehörigkeit stets beweisen können, entweder mit einem Personalausweis, mit einem Reisepass oder mit einer Nationalitätsbescheinigung.

An allen Nationenweltmeisterschaften und der Europameisterschaft können nur die Mannschaften der nationalen Verbände teilnehmen.

Um die Veranstaltung solcher Meisterschaften zu beanspruchen, ist eine Nation verpflichtet, wenigstens einmal in den drei letzten Jahren an der Meisterschaft teilgenommen zu haben, die sie veranstalten will.

Vor Ende November des den Meisterschaften vorangehenden Jahres muss dem Sekretariat der F.I.P.S.e.d. ein vorläufiges Programm jeder Meisterschaft übersandt werden.

Mit Ausnahme der Weltfestspiele im "Angeln", ist die F.I.P.S.e.d. verantwortlich für die Bereitstellung des Softwareprogrammes und aller Zertifikate und die Zuordnung der Preisvergabe für alle Meisterschaften. In diesem Fall muss das organisierende Land Unterkunftsmöglichkeiten für die durchführende Person bereitstellen; die F.I.P.S.e.d. übernimmt die Reisekosten.



Für alle F.I.P.S.e.d. Meisterschaften musss die organisierende Nation für 2 Mitglieder des F.I.P.S.e.d. Direktionskomitees Unterkunft und Verpflegung bereitstellen.

Eine Meisterschaft kann nicht an eine Nation vergeben werden, wenn diese kein Zurücksetzen der gezählten und gewogenen Fische zulässt (es ist verboten, Fische zu töten).

Die Nation, welche eine Welt- oder Europameisterschaft organisiert, ist verantwortlich für den Erwerb der Trophäen, welche von der F.I.P.S.e.d. bezahlt werden; die Nation muss 3 Trophäen für die Mannschaften und 6 Trophäen für die DUOS bereitstellen; diese Trophäen müssen eine Plakette aufweisen, auf der "F.I.P.S.e.d." sowie der Ort und das Datum der Meisterschaft aufgedruckt ist. Der maximale Betrag, den die F.I.P.S.e.d. rückerstattet sind 450 € für 9 Trophäen. F.I.P.S.e.d. stellt weiterhin die Medaillen zur Verfügung.

Programme und Einladungen für alle Meisterschaften sollten nur an Nationen verteilt werden die F.I.P.S.e.d. Mitglieder sind. (Keine Einladungen sollten an Clubs oder Einzelpersonen gegeben werden.)

3.      Jede der C.I.P.S. angeschlossene Nation kann nur eine Mannschaft melden; die Mannschaft setzt sich aus 3 mal 2 Anglern zusammen (das Carp-Fishing wird in "DUO's" ausgetragen). Kein Angler darf unter individueller Bezeichnung teilnehmen. Zwei Ersatzmänner pro Nation sind erlaubt; der eventuelle Einsatz des Ersatzmannes ist dann endgültig. Der Einsatz des oder der Teilnehmer muss unter der Kontrolle der Kommissare erfolgen. Die Ersatzmänner können den Ring mit ihrem Angelmaterial, jedoch ohne Köder und Futtermittel, betreten.

4.      Die Wettbewerbe werden in Strömen, Flüssen, Kanälen oder stehenden Gewässern ausgetragen; das betreffende Gewässer sollte möglichst auf seiner ganzen Breit zu beangeln sein; die Wassertiefe muss durchschnittlich wenigstens 1,50 m betragen; die Minimalbreite der Strecke muss in Flüssen 100 m bei nicht gegenüberstehenden Teilnehmern aufweisen; in den anderen Gewässern (ohne Strömung) muss die Minimalbreite 100m ohne Gegenüberstehenden betragen und 300 m bei Gegenüberstehenden. Die Anzahl der Karpfen muss ausreichend sein mit einem gesunden Verhältnis von Fischen mit einem Gewicht zwischen 3 und 5 kg.

5.      Die ausgewählte Strecke sollte gleiche Angelbedingungen für alle Teilnehmer bieten; Unterbrechungen durch elektrische Stromleitungen, Brücken usw. sollten möglichst vermieden werden, außer für die Trennung der Sektoren, müssen letztere mindestens 200 m voneinander entfernt sein. Die Strecke darf keine Gefahr für Angler und Zuschauer bieten. Sanitäre Anlagen müssen in der Nähe der Angelplätze eingeplant werden. Die Organisatoren müssen den Teilnehmern Duschen, Lavabos, WC-Toiletten zur Verfügung stellen.

In erster Linie sollen die Strecken auf Seen den Vorzug vor Strecken auf Strömen und Flüssen erhalten und sie müssen 15 Nationen aufnehmen können.


 


Eine Besichtigung der für eine Meisterschaft in Frage kommenden Strecke wird von einem oder mehreren Mitgliedern der technischen Kommission oder von einem durch die F.I.P.S.e.d. bestimmten zuständigen Delegierten durchgeführt, dies in derselben Zeitperiode, die für die Veranstaltung vorgesehen ist; der diesbezügliche Bericht wird dem Direktionsvorstand der F.I.P.S.e.d. zwecks Entscheidung vorgelegt und zur Information and die C.I.P.s. weitergeleitet. Die definitive Annahme oder Ablehnung seitens der F.I.P.S.e.d. wird durch letztere der kandidierenden Nation mitgeteilt.

Zusammenhängend mit den Wettbewerbsstrecken werden auch die Beherbergungsbedingungen einer Begutachtung seitens der technischen Kommission oder des von der F.I.P.S.e.d. bestimmten Mitglieds unterzogen; im Einverständnis mit der Organisation kann diese Kommission den teilnehmenden Nationen erlauben, ihre Unterkunft selbst zu wählen; in diesem Fall sind die teilnehmenden Nationen unbedingt verpflichtet, dem organisierenden Verband zum Zeitpunkt der Einschreibung (Anmeldeformular) davon in Kenntnis zu setzen. Jedoch wird von den Nationen, welche die offiziell angegebene Unterkunft nicht wählen, eine Gesamteinschreibegebühr von 1170 € pro Nation verlangt, die zum Zeitpunkt der Einschreibung an die organisierende Nation zu zahlen ist. Diese Pauschalsumme von 1170 € berechtigt zu 10 Bankettkarten und zu je 8 Fischereierlaubnisscheinen für die Trainings- sowie die Wettbewerbstage. Inbegriffen in diesem Betrag von 1170 € sind des weiteren die Versicherung und alle sonstigen Unkosten wie Ankauf von Andenken, Pokale, Auszeichnungen  usw. Liegen an dem von der Organisation bestimmten Termin keine genauen Angaben vor, sind die teilnehmenden Nationen verpflichtet, ihre Beherbergung selbst zu übernehmen und 1170 € and die Organisation zu  zahlen.

Jede Nation, die sich durch das Anmeldeformular zur Teilnahme an einer Meisterschaft verpflichtet hat und dann nicht teilnimmt, muss der organisierenden Nation pflichtgemäß den Beitrag von 1170 € entrichten. Derjenigen Nation, die diese Regel nicht beachtet, wird die Teilnahme an dieser sowie weiteren Meisterschaften und deren Organisation untersagt.

Alle teilnehmenden Nationen müssen dem organisierenden Verband unbedingt mindestens eine Woche vor dem Wettbewerb das Datum ihrer Ankunft mitteilen. Jede für die Sitzung der Mannschaftsführer abwesende (nicht angereiste) Nation wird als NICHT TEILNEHMEND betrachtet und kann also nicht an der Meisterschaft teilnehmen.

Die KARPFEN-Weltmeisterschaft wird zwischen dem 15. September und 31. Oktober abgehalten.


 

 

6.      ARTIKEL 6 - § 1, 2 und 3:
Während der Wettbewerbe soll der Abstand zwischen den Angelzonen eines jeden "DUOS" (vom äußeren Ende einer Zone bis zum äußeren Ende der anderen Zone) min. 40 bis max. 100 m bei Seen, Pools, etc. und min. 70 m bei Flüssen betragen.

Der Angelsektor eines jeden „DUOS“ soll aus einem Ring von 8 x 8 m bestehen, auf dem das Aufstellen von Sonnensegel und –schirme von unauffälliger Farbe (dunkelgrün, khaki oder Art "Tarnung") erlaubt ist. Absteckpfahle müssen in Abständen von 20 m fest im Boden und auf der Sicherheitslinie verankert werden und dienen der Abgrenzung der Angelzone. Es ist auch notwendig, einen Korridor „D“ einzurichten als Durchgang für Organisatoren, Jurymitglieder, Ersatzleute, Journalisten und Delegierten aller teilnehmenden Nationen. Der Zutritt zu diesem Korridor ist der Öffentlichkeit sowie Zuschauern untersagt.



Anordnung des Durchgangs und des Rings

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A)    Zutritt erlaubt für das "DUO", deren Kapitäne (bei mehreren Kapitänen nur jeweils einer) und Jurymitglieder.

B)    Zutritt erlaubt für Jurymitglieder, Ersatzleute, Kontrollorgane und Abwiegemannschaft, Kapitäne der betreffenden Nation und die Presse im Einverständnis mit den zwei Konkurrenten.

C&D) Zutritt erlaubt für die Organisatoren, Jurymitglieder, Ersatzleute, die Presse und Delegierten aller Nationen, jedoch nicht für die Öffentlichkeit und Zuschauer.

Kapitäne (2 pro Nation) dürfen den Angelsektor ihrer Mannschaft betreten, sollten jedoch zur Identifikation eine gut sichtbare Rückennummer tragen, die ihre Funktion angibt. Die Kapitäne dürfen nur jeweils abwechselnd den Angelsektor betreten.


 

SITZUNG DER MANNSCHAFTFÜHRER

 

7.      Es handelt sich nur um eine Informationsversammlung, die am Abend vor Beginn des Wettbewerbs stattfinden muss. In dieser Versammlung wird eine internationale Jury zusammengesetzt, wie Artikel 29 des vorliegenden Reglements es vorsieht; in der Folge werden folgende Punkte erledigt:

1)      Nationenaufruf

2)     Verlosung der Nationen nach alphabetischer Liste, um die Reihenfolge zum Auslosen zu bestimmen.

3)     Verlosung der Sektoren (A, B, C, usw.) für jedes "DUO" aus jeder Mannschaft.

Sollte ein Mannschaftsführer oder ein Delegierter einer Nation abwesend sein, so wir der Präsident oder der von der F.I.P.S.e.d. bestimmte Vertreter die Verlosung vornehmen.

Während des Wettkampfes findet eine tägliche Versammlung durch die Organisation statt.

Je nach den zu behandelnden Fällen kann eine außergewöhnliche Versammlung durch die Organisation einberufen werden.

Die Anwesenheit der Kapitäne ist obligatorisch. Sollte ein Kapitän aus triftigen Gründen nicht anwesen sein, so kann er, nachdem er die Organisation hiervon in Kenntnis gesetzt hat, durch den Delegierten der betreffenden Nation vertreten werden.

Es ist wünschenswert, dass die Generalkommissare an der Versammlung der Mannschaftsführer teilnehmen.

Kein Punkt des Reglements kann in diesen Versammlungen umgeändert werden.


VERLOSUNG

 

8.      Die Verlosung muss, unter der Kontrolle der Organisation, wenigstens 180 Minuten vor Beginn des Wettbewerbs, im Beisein der Kapitäne oder der Delegierten einer jeden Mannschaft sowie des oder der Vertreter der F.I.P.S.e.d. vorgenommen werden.

Die Verlosung wird nach einem im voraus aufgestellten automatischen Verlosungsschema vorgenommen.

9.      In Strömen, Flüssen und Kanälen muss sich die Platznummer 1 immer flussabwärts der Strecke befinden; in stehende Gewässern (See, Weiher, usw.) befindet sich die Nummer 1 immer links, wenn man zum Wasser hinschaut, und die Streckenbezeichnung wird von links nach rechts durchgeführt.

10. Die Mannschaftskapitäne erhalten für jeden ihrer Teilnehmer, die das "DUO" bilden, eine Rückennummer ohne Werbung, außer wenn eine vorherige Zustimmung der F.I.P.S.e.d. vorliegt. Im Falle einer Zustimmung für Werbung soll man sich auf Artikel 39 berufen.

Die Rückennummer der Kapitäne sollte grün und die der Ersatzmänner rot sein. Die Rückennummer der Wettkämpfer ist für jeden Sektor andersfärbig (außer grün und rot) oder hat eine neutrale Farbe mit verschiedenfärbiger Beschriftung für jeden Sektor.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

11. Jedes "DUO" verfügt über 120 Minuten, um sich vorzubereiten. Nach ihrer Ankunft auf der Strecke müssen die mit ihrer Rückennummer versehenen Angler ihr Material und ihre Futtermittel im zubereiteten oder nicht zubereiteten Zustand auf dem ihnen durch das Los zugeteilten Angelplatz abstellen, ohne aber denselben betreten zu dürfen (dieselben Bedingungen gelten für die beim Transport des Material behilflichen Personen). Jedwede Materialvorbereitung ist vor dem Eintrittssignal der Konkurrenten zu ihrem Angelplatz untersagt. Während den Vorbereitungen dürfen die Angler keinerlei Hilfe in Anspruch nehmen. Die Köder und jedwedes Material können den Anglern bis zum ersten Signal überreicht werden. Nach diesem Signal ist es möglich, den Anglern durch Vermittlung des Kapitäns nur ein einziges Mal während des Wettbewerbs Köder, Futtermittel und sonstiges Material zuzuliefern. Diese Wiederversorgung wird in der Mitte des Wettbewerbs und zur gleichen Zeit für alle Nationen erfolgen. Der Tag, die Uhrzeit und die Dauer dieser Wiederversorgung werden bei der ersten Versammlung der Mannschaftsführer festgelegt.

Die Konkurrenten können sich mit ihren eigenen Mitteln zur Strecke begeben.

12. Für jedes "DUO" ist ein Kommissar und für jeden Sektor ein Generalkommissar vorgesehen. Die einen wie die anderen müssen das Wettbewerbsreglement vorbildlich kennen und die betreffende Disziplin beherrschen. Diese Kommissare können verdoppelt oder verdreifacht werden, um sich gegenseitig abzuwechseln um eine ständige Anwesenheit zu gewährleisten. Beim Abwiegen eines von der Mannschaft des organisierenden Landes gefangenen Fisches wird ein Mitglied der anderen Nation das Abwiegen begutachten.

Es ist dem Einzelkommissar vorbehalten:

1)     Den Karpfensack und wenn nötig, die Futtermenge zu kontrollieren.

2)     Das Angeln des Teilnehmers zu überwachen.

3)     Jeden Fang und sein Gewicht zu beglaubigen und zu vermerken.

4)     Nach dem Wettbewerb überwacht er den Fang des Anglers und verbietet jeder unbefugten Person den Zutritt zum Angelplatz bis zur Ankunft der Abwiegemannschaft, er unterschreibt mit dem Angler das Dokument, welches das Fanggewicht bescheinigt.

13. Gewertet werden nur die Spiegel-, Schuppen-, Leder- und Graskarpfen (weißer Amur und Silberkarpfen). Um in Rechnung getragen zu werden, müssen die gefangenen Fische ein Gewicht von 1500 Gramm oder mehr aufweisen. Diese Bestimmungen müssen im Programm erwähnt und in der Sitzung der Mannschaftsführer wiederholt werden. Die Fische müssen in den Karpfensäcken (ein einziger Fisch pro Sack) gehältert werden. Die Säcke müssen möglichst in ihrer ganzen Länge im Wasser liegen, dies ohne Ballast oder sonstigen Gegenstand im Inneren des Sackes. Während des gesamten Wettkampfes darf kein anderes Hältungsmittel verwendet werden. Die Angler müssen ihre eigenen Karpfensäcke in genügender Zahl bei sich haben. Die Teilnehmer, die durch offensichtlich fehlende Sorgfalt verstümmelte Fische auf die Waage bringen, werden nicht in Rechnung getragen und setzen sich der Anwendung von Strafmaßnahmen aus. Sollte es an Säcken fehlen, muss man bei den Kommissaren zwecks Abwiegen vorstellig werden, um so die Säcke zu entleeren.

14. Die Futtermittel und Köder aus lebenden und toten Tieren, die Fischeier und die Produkte metallischen Ursprungs sind verboten.

Zugelassen sind nur: Mehle, umhüllte Teigwaren, Körner, Boillies und Pellets.

Alle mit den oben genannten Produkten hergestellten Präparate dürfen das Ausmaß einer Kugel von 40 mm nicht überschreiten. Argile und Bentonit sind verboten. Verboten ist auch Futtermittelblei, auf dem eine Überzugsmasse angebracht worden ist.

Am Ende des Wettbewerbs dürfen die Futtermittelreste nicht ins Wasser geworfen werden.

15. Der Wettbewerb wird in Sektoren in einem einzigen Durchgang von jeweils 72 Stunden ausgetragen; im Falle einer Unterbrechung durch höhere Gewalt (Gewitter) wird der Wettbewerb für gültig erklärt, wenn seine Dauer mindestens 48 Stunden betrug.

Im Falle einer Unterbrechung durch ein Gewitter vor Ablauf von 48 Stunden des Wettbewerbs kann der Durchgang wieder aufgenommen werden, die Unterbrechungszeit wird jedoch nicht zu den 72 anfänglichen Stunden hinzugefügt. Erfolgt die Unterbrechung jedoch nach Ablauf von 48 Stunden ab Beginn, wird der Wettkampf nicht fortgesetzt und das bis dahin erzielte Resultat in die Wertung aufgenommen.

16. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, das Wettbewerbsreglement zu kennen und strengstens einzuhalten.


 

 

17. Die Rutenlänge muss weniger als 4 m betragen.

Die Stationärrollen sind Vorschrift.

Die Angelschnüre werden vorschriftgemäß im Inneren der Angelzone gespannt, die durch die Achsen der Verankerung der Ringseiten bestimmt wird. Das Anfüttern außerhalb des Angelplatzes ist verboten.

Die Monturen müssen einzig und allein mit Hilfe der Angelruten an die zum Angeln bestimmte Stelle befördert werden.

Ein einziger einfacher Angelhaken pro Angelschnur ist erlaubt und das Angel nach der sogenannten "Haarmethode" ist obligatorisch.

Nur die Angelmethoden mit einer Verbleiung von minimal 50 Gramm sind erlaubt. Wird die Angelschnur abgerissen, muss die Angelzusammensetzung dem Fisch erlauben, sich möglichst leicht von der Verbleiung zu befreien. Die Montur muss gleichzeitig mit einem "Reißschutzsystem" versehen sein, um das Reißen beim Hinauswerfen zu vermeiden.

Die Schwimmer sind verboten.

Das Angeln mit Swing-feeder, Swing-tip und Futterfedern (Futterkörbe) ist verboten.

Die Back leads sind erlaubt, zu jeder Zeit aber könne die Kommissare ihr Zurückziehen verlangen um die Angelachsen überprüfen zu lassen.

Während des Hinauswerfens der Monturen darf das Blei keine zum Angelring seitliche Bewegung vollziehen. Die Bewegungen des Bleies sind vorschriftsmäßig Richtung Ring/Wasser und Wasser/Ring durchzuführen.

Die radio-bedienten Apparate sowie der Echoanzeiger sind verboten.

Die Art "Kletteraffen" oder die akustischen oder elektronischen Bissanzeiger sind erlaubt.

Die Würfe können mit zwei leuchtenden oder anderen Anhaltspunkten gekennzeichnet werden; diese Anhaltspunkte müssen innerhalb der Angelzonengrenzen aufgestellt werden, die durch die Achsen der Absteckpflöcke, die den Angelplatz umgrenzen, bestimmt werden. Die Anhaltspunkte können während des Wettkampfes beibehalten werden, müssen jedoch nach dem Wettkampf pflichtgemäß entfernt werden.

Vorschrift sind die Karpfensäcke und die zur Aufnahme der Fische bestimmten Matten. Ihre Größe und Qualität müssen die Sicherheit des Fisches gewährleisten. Vor der Aufnahme des Fisches müssen die Abhakmatten und Hältersäcke pflichtgemäß angefeuchtet werden.

Die abgewogenen lebenden Fische werden schonend ins Wasser zurückgesetzt.
Die Zelte in den Ringen sind obligatorisch.

Es ist verboten, das Wasser mit Hilfe von Lampen oder Scheinwerfern zu beleuchten, "die mit frontaler Lampe diskrete Beleuchtung ist erlaubt, um den Fisch zu keschern"; die Beleuchtung im Zelt ist erlaubt.

Das Eindringen ins Wasser ist bis Stiefelhöhe erlaubt (unter den Knien), aber nur um den Fisch zu keschern oder in den Hältersäcken abzulegen.

Nach dem Wettbewerb müssen die Ringe in äußerst sauberem Zustand verlassen werden.

Alle mit Pressluft, Gas oder Elektrizität angetriebenen Apparate sind verboten.

Das Umherfahren der Fahrzeuge, ausgenommen diejenigen der Organisatoren, ist während der Nacht verboten.

Während der Nacht kann nur ein Kapitän die Ringe seiner Konkurrenten betreten; er muss in jedem Falle von einem Kommissar oder einem Kapitän einer anderen Nation begleitet werden.

Ein zufällig an anderer Stelle als im Maul gehakter Fisch zählt als gültiger Fang.

Das absichtliche "Reißen" des Fisches ist verboten.

Unter dem Zelt sind Flammen jeglicher Natur verboten.

18. Die Teilnehmer können beliebig viele Angelruten aufstellen, sie dürfen jedoch nur jeweils mit maximal vier Ruten pro "DUO" angeln. Die Reserveruten müssen senkrecht außerhalb den Rod-Pods, der sich im Gebrauch befindlichen Ruten aufgestellt werden. Die Markerruten müssen gekennzeichnet sein und dürfen sich nicht auf den Rod-Pod der Ruten befinden, mit denen zu diesem Zeitpunkt geangelt wird.

19. Nur der Teilnehmer ist berechtigt, den Fangkescher zu gebrauchen.

20. Die Teilnehmer dürfen keine Hilfeleistungen Außenstehender annehmen; alleine der Mannschaftskapitän ist berechtigt, den Ring der Teilnehmer seiner Mannschaft zu betreten. Er darf nur mündliche Ratschläge vermitteln. Es ist ihm nicht erlaubt, den Ring eines nicht seiner Mannschaft angehörigen "DUOs" zu betreten.


 

 

21. Das "DUO" kann den ihm zugeteilten Ring nach Belieben benutzen.

In ihrem Ring sollen sich die Angler rücksichtsvoll und ohne Geräusch bewegen. Jedwede Angelbetätigung (Auswerfen, Zurückziehen der Ruten, Anfüttern und Keschern) kann nur immer im Inneren des Rings erfolgen.

Fotografen und Kameraleuten ist das Betreten der offiziellen Durchgänge erlaubt (Durchgänge B und C).

Während der Nach ist die Verwendung von "Flashs" oder jedem anderen Beleuchtungssystem untersagt (die Zeit wird auf der ersten Versammlung der Mannschaftsführer festgelegt).

22. Die Teilnehmer müssen das erste Signal abwarten, um ihren Angelplatz betreten zu dürfen; nach diesem Signal können sie ihr Material aufbauen, ihre Angeln prüfen, ihre Futtermittel vorbereiten (außer wenn Begrenzungen – siehe Artikel 15). 120 Minuten stehen ihnen für diese Vorbereitungen zur Verfügung.

Beim zweiten Signal beginnt das Anfüttern und das Angeln.

Erlaubt ist nur das Füttern mit der Hand oder mit Hilfe von:

                                         a)      mit den Händen betätigten elastischen Schleudern (Futterschleuder)

                                         b)      mit der Hand oder den Händen betätigten Boilies-Wurfrohren

                                          c)      mit der Hand oder den Händen betätigten Futterkellen (Wurflöffel mit Stiel oder Griff)

                                         d)      mit den Händen getätigten standfesten Katapulten, deren Wurfkraft aus elastischem Material oder eventuell aus Federn besteht

                                         e)      auflösbaren Säcken

                                           f)      auflösbaren Fäden

                                         g)      mit einer Angelrute geschleuderten "Baits rocket" von höchstens 50 mm innerem Durchmesser und 200 mm Länge

 

Von 18:30 Uhr abends bis 09:00h morgens ist der Gebrauch von standfesten Katapulten und Bait rockets verboten.

 

Außer dieser Zeitspanne ist das Füttern mit den im Reglement festgelegten Ködern und Mitteln erlaubt.

Das dritte Signal macht die Angler darauf aufmerksam, dass der Wettbewerb in 15 Minuten beendet sein wird.

Beim vierten Signal ist der Wettbewerb beendet.

Eine zusätzliche Zeitspanne von 15 Minuten wird gewährt, um einen vor dem 4. Signal gehakten Fisch ans Ufer zu bringen.

In diesem Fall ertönt ein fünftes Signal, dies 15 Minuten nach dem vierten Signal; bei diesem fünften Signal werden nur die gefangenen und außerhalb des Wassers gebrachten Fische gewertet.
Die akustischen Signale für die verschiedenen Phasen des Wettkampfs sollten kurz sein; in allen Fällen ist der Beginn des Signals in Betracht zu ziehen.

23. Während des Wettbewerbs nehmen die Einzelkommissare rechts oder links von den Anglern Platz, jedoch so, dass sie dieselben nicht behindern, aber ihre Fänge überwachen können. Die Karpfensäcke werden so angebracht, dass sie unter Aufsicht der Kommissare sind; die Fische werden hineingelegt und lebend gehältert bis zum Eintreffen der mit dem Abwiegen betrauten Mannschaft.

 

 

ABWIEGEN

24. Das Abwiegen wird von 3 Teams zu je 2 Leuten (1 Team pro Sektor) vorgenommen. Die verschiedenen Abwiegegeschäfte sollen in den bestmöglichen Zeiträumen und minimal alle 2 Stunden stattfinden. Das Abwiegen muss mittels einer durch ein Begläubigungszeugnis bescheinigten Waage erfolgen, die an einem fest am Boden stehenden Dreifuß angebracht wird und die im Durchgang für Offizielle aufgestellt wird. Die Waagen sind, was das Modell und die Marke angelangt, identisch für alle drei Sektoren.

25. Sowohl die Kommissare als auch die Angler des betreffenden DUOS müssen die Gewichtsangabe ablesen können.

Bei Anfechtungen ist außer den Kommissaren, den betreffenden Anglern und ihres Kapitäns niemand befugt, die Jury ausgenommen, sich beim Abwiegen einzumischen weder wörtlich noch auf andere Art und Weise.

Eine Person ist verantwortlich für das Abwiegen.

Eine andere Person schreibt das Gewicht auf die hierfür vorgesehene Karte. Pro Sektor müssen zwei Waagen bereitstehen. Der vom Organisator zur Verfügung gestellte Abwiegesack ist obligatorisch für das Abwiegen eines jeden Fisches; er wird vor jedem Abwiegen angefeuchtet und austariert. Die Abwiegesäcke müssen speziell zum Abwiegen von Karpfen hergestellt sein und zwar aus dehnbarem, synthetischem Material, das wasserdurchlässig und durchlöchert sein muss. Sie müssen für die drei Sektoren identisch sein.
Das Abwiegen wird in Gramm durchgeführt.

26. Bis zum Eintreffen der Abwiegemannschaft muss der Konkurrent seinen Karpfensack im Wasser lassen. Die Fische werden von einem Mitglied der betreffenden DUO-Mannschaft aus dem Wasser gehoben und in den sich auf der Abhakmatte befindlichen Abwiegesack gelegt; nach dem Abwiegen müssen die Fische unter der Kontrolle der Kommissare mit größter Sorgfalt in das Wasser zurückgesetzt werden (es ist verboten, die Fische nach dem Abwiegen wieder in den Karpfensack zu geben).

27. Das DUO bleibt an seinem Platz, um das Fanggewicht zu kontrollieren und die vorgezeigte Karte mit der Angabe des Gewichtes zu unterschreiben. Nach dem Abwiegen, dem Zurücksetzen der Fische ins Wasser und der Unterzeichnung der Abwiegekarte wird kein Einspruch das Fanggewicht betreffend mehr angenommen.


 

DIE JURY (SCHIEDSGERICHT)

28. Eine internationale Jury, die eventuelle Beschwerden untersucht sowie die vom Reglement vorgesehenen Sanktionen anwendet, wird am Vorabend des Wettbewerbs während der ersten Sitzung der Mannschaftsführer gebildet.

Die JURY setzt sich zusammen aus:

                                         a)      dem F.I.P.S.e.d.-Präsidenten oder seinem von ihm selbst ernannten Stellvertreter

                                         b)      dem F.I.P.S.e.d.-Generalsekretär

                                          c)      den anwesenden Mitgliedern des F.I.P.S.e.d.-Direktionsvorstandes und der technischen Kommission, der Jugendkommission sowie der Kommission für Gewässer- und Naturschutz

                                         d)      dem Vertreter des organisierenden Verbandes, außer, wenn dieser dieselbe Staatsangehörigkeit wie die oben genannten Mitglieder besitzt mit Ausnahme des F.I.P.S.e.d.-Präsidenten (oder seines Stellvertreters), der pflichtgemäß Präsident der Jury ist.

Bei einem Regelverstoß eines Anglers oder einer Mannschaft mit derselben Nationalität wie ein Jurymitglied (mit Ausnahme des Präsidenten der Jury), kann dieses an keiner Abstimmung teilnehmen.

Die Jurymitglieder müssen durch ein gut sichtbares Zeichen "JURY" gekennzeichnet sein; sie halten sich auf der Angelstrecke auf, um eventuelle Beschwerden entgegenzunehmen. Der Ort, an dem ständig ein oder mehrere Jurymitglieder zu erreichen sind, muss benannt werden.

 

29. Alle Einsprüche, außer denen das Klassement betreffend, müssen der Jury spätestens eine Stunde nach Wettbewerbsschluss vorliegen. Sie können mündlich vorgetragen, müssen jedoch anschließend sofort schriftlich bestätigt werden.

Einsprüche das Klassement betreffend müssen spätestens 30 Minuten  nach Veröffentlichung der offiziellen Resultate eingereicht werden. Der Zeitpunkt dieser Veröffentlichung muss auf der für die Resultate vorgesehenen Anschlagtafel angegeben sein. Jedem schriftlich an die Jury gerichteten Einspruch muss eine Kaution von 55 € beiliegen; bei Nichtanerkennung des Einspruches durch die Jury wird die Kaution der F.I.P.S.e.d.-Kasse zugeführt.

Alle Regelverstöße und Verwarnungen müssen der Jury mitgeteilt werden; nur die Jury allein darf eine Disqualifikation aussprechen. Jedes bestrafte DUO muss unmittelbar davon in Kenntnis gesetzt werden.

Die Jurymitglieder und die Generalkommissare müssen zur Beachtung des Reglements, das sie selbst genauestens kennen, höchste Sorge tragen.

30. Das in den zwei offiziellen Sprachen verfasste Reglement muss seitens des Organisators der Meisterschaft der Jury und den Mannschaftsführern zur Verfügung gestellt werden.

Die Beschlüsse der internationalen Jury werden mit Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit ist die Stimme des F.I.P.S.e.d.-Präsidenten oder die seines Stellvertreters ausschlaggebend.

Die Mitglieder des Direktionsverbandes der F.I.P.S.e.d. tragen ein zur Person gehörendes Abzeichen und können sich in dem für die Offiziellen bestimmten Durchgang frei bewegen. Dieses Abzeichen ist nur gültig für die Dauer des Mandates (4 Jahre).

 

STRAFMASSNAHMEN

31. a)  Verwarnung bei Verstoß gegen Artikel 11, 19, 20, 22, 23 und 26.

            a)     Disqualifikation bei Verstoß gegen Artikel 13, 14, 17 und 35 und im Wiederholungsfalle nach Verwarnung bei Artikel 11, 19, 20 , 22 und 23.

            b)     Im Falle einer Disqualifikation erhält das betreffende "DUO" die gleiche Zahl von Punkten wie die Zahl der teilnehmenden Nationen + 1. Im Falle der Disqualifikation eines "DUOS" behalten die nach ihm klassierten "DUOS" ihre Anfangsplätze (Beispiel: X an achter Stelle klassiert, wird disqualifiziert, die folgenden Angler behalten ihre Plätze und bekommen 9 Punkte, 10 Punkte, usw.).

             c)     Die an eine Nation erteilte Verwarnung wird für die Dauer von DREI JAHREN in deren Akte vermerkt. Im Falle eines erneuten Verstoßes während diesen DREI JAHREN wird dieser als Wiederholungsfall angesehen und die JURY wird in Erwägung dieses Wiederholungsfalles und gemäß den Strafmaßnahmen darüber befinden.

            d)     Die an einen Angler erteilte Verwarnung wird für eine unbegrenzte Dauer in dessen Personalakte vermerkt. Im Falle eines erneuten Verstoßes wir dieser als Wiederholungsfall angesehen und die JURY wird in Erwägung dieses Wiederholungsfalles und gemäß den Strafmaßnahmen darüber befinden.

            e)     Die F.I.P.S.e.d.-Kommission hat die Befugnis, sowohl während als auch nach einem Wettbewerb, Sanktionen über Angler, Kapitäne oder Ersatzmänner zu verhängen, falls diese Verstöße gegen Sitte und Ordnung begehen, auch wenn diese Verstöße in den offiziellen Bestimmungen nicht spezifiziert sind.

2)     Den Mitgliedern des Direktionsvorstandes der F.I.P.S.e.d. ist es erlaubt, die Strecke zu betreten, um Verstöße festzustellen.


 

KLASSEMENT

 

3)     1. MANNSCHAFTSKLASSEMENT

A)    SEKTOREN

a)     Klassement nach Gewicht (1 Punkt pro Gramm) in jedem Sektor. Bei Gewichtsgleichheit in einem Sektor, erhalten die betroffenen "DUOS" eine Punktezahl, die dem Durchschnitt der Plätze, die sie normalerweise besetzt hätten, entspricht (Beispiel Nr. 1: 2 Angler ex-aequo auf dem 5. Platz erhalten 5 + 6 : 2 = 5,5 Platzpunkte); (Beispiel Nr. 2: 3 Angler ex-aequo auf dem 8. Platz erhalten 8 + 9 + 10 : 3 = 9 Platzpunkte).

b)     Die "DUOS" ohne Fang oder Nullfänge erhalten eine Punktezahl die dem Durchschnitt der nicht vergebenen Plätze im Sektor entspricht (Beispiel Nr. 1: 24 "DUOS", 12 sind klassiert und nehmen die 12 ersten Plätze ein mit den Platzzahlen 1 – 12, die 12 Nullfänge erhalten 13 + 24 : 2 = 18.5 Platzpunkte); (Beispiel Nr. 2: 29 "DUOS", 5 sind klassiert und nehmen die Plätze 1 - 5 ein, die 24 Nullfänge erhalten 6 + 29 : 2 = 17,5 Platzpunkte); (Beispiel Nr. 3: 29 "DUOS", 26 sind klassiert, die drei Nullfänge erhalten 27 + 29 : 2 = 28 Platzpunkte). Bleibt es bei einem Nullfang oder einem Abwesenden in einem Sektor, so erhält dieser die Zahl der Platzpunkte, die dem letzten Platz entspricht (Beispiel: "DUOS", 28 klassiert, der Nullfang erhält 29 Platzpunkte).

B)    GENERALKLASSEMENT

a)     Addition der in jedem Sektor erzielten Plätze der "DUOS" einer Mannschaft; die Mannschaft mit dem kleinsten Total an Platzpunkten wird als erste klassiert, usw.

b)     Bei Punktegleichheit entscheidet das größte Fanggewicht der "DUOS" während des Wettbewerbs

c)     Bei Gewichtsgleichheit entscheidet das größte von einem "DUO" erzielte Einzelgewicht, usw.

34) Das Klassement wird vom Organisator aufgestellt im Beisein des F.I.P.S.e.d.-Präsidenten oder seines Stellvertreters sowie eventuell eines Jurymitgliedes.

 

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

 

35) Die Veranstalter sind strengstens verpflichtet, für jedwede Organisation eine HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG abzuschließen; ein von der Versicherungsgesellschaft ausgestelltes Beglaubigungsschreiben, das die Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung bescheinigt, muss dem F.I.P.S.e.d.-Präsidenten 2 Monate vor dem Wettbewerb zugesandt werden.

 

TRAINING

 

36) Das Trainieren auf der Strecke ist 15 Tage vor dem Wettbewerb verboten.

 

ELEKTRISCHE HINDERNISSE

 

37) Es ist strengstens verboten, Angelplätze dies- und jenseits von elektrischen Einrichtungen auf einer Minimalentfernung von 50 m anzulegen (Hochspannungsleitung, Transformator, Lichtmast, usw.).

 

MASSREGELN IM FALLE EINES GEWITTERS

 

38)       1. – DAS GEWITTER ZIEHT VOR ODER NACH DEN VORBEREITUNGEN AUF

Kein Konkurrent darf seinen Angelplatz einnehmen und sein Material aufrichten; ein Signal wird die Verschiebung der Platzeinnahme oder den Abbruch der Vorbereitungen angeben. Wenn die Witterungsbedingungen und der vorgesehene Zeitplan es erlauben, kann der Wettbewerb in der Folge normal abgehalten oder in der Zeitdauer gekürzt werden (minimal auf 48 Stunden).

2. – DAS GEWITTER ZIEHT WÄHREND DES DURCHGANGS AUF

Sofortiger Abbruch (Signal der Organisation), damit die Angler Schutz suchen können. Wenn die Witterungsbedingungen es erlauben, erfolgt die Wiederaufnahme des Wettbewerbs durch ein Signal, das den Anglern die Rückkehr zu ihren Angelplätzen erlaubt; ein Signal nach weiteren 5 Minuten erlaubt den Anglern die Wiederaufnahme des Angelns.

 

WERBUNG AUF DEN RÜCKENNUMMERN

 

39)

C.I.P.S.-F.I.P.S.e.d.

A 1

Werbung

Im Falle einer Werbung auf den Rückennummern ist es Aufgabe des Organisators, den Sponsor zu finden und über die Höhe des anfallenden Betrags zu verhandeln; von diesen Werbeeinnahmen fließen der F.I.P.S.e.d.-Kasse 360 € zu.

Diese Werbung ist nicht zwingend.

Die Größe der Werbebeschriftung auf den Rückennummern darf 6 cm nicht überschreiten und wird unten auf der Brust- und Rückenseite gestattet. Zwei Muster dieser Rückennummern mit Werbung müssen einen Monat vor dem Wettbewerb an den Sitz der F.I.P.S.e.d. gesandt werden; ein Muster wird dem Organisator mit der schriftlichen F.I.P.S.e.d.-Beurteilung zurückgesandt.



MODELL EINER RÜCKENNUMMER



Jede teilnehmende Nation muss an die F.I.P.S.e.d. die Beteiligungssumme von 120 € zahlen. Die Summe von 400 € seitens der organisierenden Nation an die C.I.P.S. bleibt weiterhin bestehen.

 

 

ERÖFFNUNGSFEIER UND SIEGEREHRUNG

40) Die Eröffnungsfeier und die Vorstellung der Mannschaften muss am Vorabend des ersten Durchganges stattfinden.

Die drei erstklassierten Mannschaften sowie die drei erstklassierten DUOS erhalten in feierlicher Form die Medaillen in Gold, Silber und Bronze. Entsprechend den internationalen Gepflogenheiten erklingen bei dieser Ehrung die Nationalhymnen der Sieger; zugleich wird die jeweilige Nationalflagge gehisst. Die Medaillen werden von der F.I.P.S.e.d. gestiftet und von ihrem offiziellen Vertreter überreicht.

Alle anderen Belohnungen werden gerechterweise an die teilnehmenden Nationen verteilt. Die anwesenden Nationen werden gebeten, ihre Staatsflagge sowie eine Kassette ihrer Nationalhymne mitzubringen und dem Organisator zu übergeben.

Im Laufe der Feier zur Verkündung der offiziellen Resultate können in Vertretung einer Nation zur Überreichung der Medaillen und zum Anhören der Hymne der siegenden Nation maximal 10 Personen das Podium betreten.

 

ÜBERSETZUNGEN

41) Bei strittigen Fragen über die Auslegung des Reglements gilt nur die französische Fassung als Originaltext und Hinweismittel.

 

VERPFLICHTUNGEN

42) VERPFLICHTUNGEN seitens der eine Welt- oder Europameisterschaft organisierenden Nation:

a)     die von der F.I.P.S.e.d. gelieferten Medaillen und Trophäen gravieren zu lassen

b)     die Programme und sämtliche Auskünfte in den zwei offiziellen Sprachen (englisch und französisch) zu verschicken.

Übersetzung des englischen Original-Reglements "Carp Fishing" (März 2007). Übersetzungsfehler vorbehalten.